Johannisweg 13, 97082 Würzburg 0931 / 87444 info@hsg-wuerzburg.de Di 18-21 Uhr , Sa 9-12 Uhr (14-16Uhr), So 9.30-12.30

Mitgliedsbeiträge

2017 Kiliani 05

 

Mitgliedsbeiträge Aufnahmegebühr
(einmalig)
Jahresbeitrag
Schüler bis 13. Lebensjahr 25,00 € 50,00 €
Jugend 14.-17. Lebensjahr 50,00 €  60,00 € 
Junioren 18.-20. Lebensjahr 50,00 €  72,00 € 
Schützen ab 21.-27. Lebensjahr, in Ausbildung 100,00 € 120,00 €
Schützen ab 21. Lebensjahr 200,00 € 120,00€
Familien mit gemeldeten Kindern bis 20. Lj. 200,00 € 160,00€
     
Standgebühren    
Gastschützen 20,00 €

je Stunde

 

 

Unsere Mitglieder müssen keine weiteren Gebühren für die Standnutzung entrichten.

 

Aufnahme

Ein aktuelles Aufnahmeformular kann hier heruntergeladen werden. Es muss persönlich bei einem Vorstandsmitglied abgegeben werden, da Aufnahmeanträge von unbekannten Personen nicht bearbeitet werden.

 pdfAufnahmeantrag.pdf

Bei bestehender Mitgliedschaft für Änderungen (Umzug, Bankverbindung, etc…) bitte die nachfolgende Änderungsanzeige verwenden.

pdfÄnderungsanzeige.pdf

 

Was wir von unseren Mitgliedern erwarten:

Der pflegliche Umgang mit dem gemeinsamen Eigentum wird vorausgesetzt. Von den Mitgliedern wird erwartet, dass sie auch bei Instandhaltungsarbeiten, Auf- und Abbau des Trainingsmaterials, bei den Vorbereitungen und dem Ablauf von Veranstaltungen usw. tatkräftig mitarbeiten.

Um einen reibungslosen und sicheren Trainings- und Wettkampfbetrieb zu gewährleisten, ist die Schützengesellschaft verpflichtet, qualifizierte Standaufsichten zu benennen und einzusetzen.
Dies gelingt nur, wenn jedes volljährige Mitglied, dass regelmäßig am Schießbetrieb teilnimmt, sich verpflichtet, nach Erwerb der erforderlichen Sachkunde am Lehrgang zur Qualifizierten Standaufsicht teilzunehmen und zum Dienst als Aufsicht einteilen zu lassen.

Jedes Mitglied ab dem 15. Lebensjahr bis einschließlich 67. Lebensjahr ist verpflichtet im Laufe des Kalenderjahres 5 Arbeitsstunden zu leisten. Ersatzweise müssen 10,00 € je nichtgeleistete Stunde zusätzlich zum Jahresbeitrag gezahlt werden. Der entsprechende Betrag ist im folgenden Kalenderjahr mit der Beitragszahlung fällig.